Deutsche Gesetzgebung
- BGG-Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen in Deutschland vom Mai 2002. Kerninhalt des Gesetzes ist die Gleichstellung Betroffener in allen Bereichen unserer Gesellschaft.
- BITV 2.0: Barriere-Informationstechnik-Verordnung 2.0 basierend auf der WCAG (Web Content Accessibility Guideline) Die BITV 2.0 gilt für alle öffentlichen Stellen des Bundes, wobei nicht nur Einrichtungen der Bundesverwaltung, sondern auch Stellen betroffen sind, die das Vergaberecht anzuwenden haben und dem Bund zuzurechnen sind. Barrierefrei gestaltet werden müssen nach BITV 2.0 Websites, mobile Anwendungen und elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe sowie grafische Programmoberflächen, die in diese Angebote, Anwendungen und Dienste integriert sind oder von den öffentlichen Stellen zur Nutzung bereitgestellt werden. ie Verordnung nimmt diejenigen Inhalte auf Websites und in Apps von einer barrierefreien Gestaltung aus, für die die EU-Webseitenrichtlinie Ausnahmen zugelassen hat, zum Beispiel digitale Archive, deren Inhalte für aktive Verwaltungsverfahren nicht benötigt werden, oder Websites und mobile Anwendungen einer Rundfunkanstalt des Bundesrechts.
Europäische Gesetzgebungen
Am 2.12.2016 wurde über die EU-Richtlinie entschieden, welche den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen entscheidet. Diese verpflichtet EU-weit öffentliche Stellen, also Verwaltungen, aber auch Gerichte, Polizeistellen sowie Universitäten zu barrierefreien Internetseiten und Applikationen.
Somit wird auch in Deutschland in Zukunft Barrierefreiheit auf kommunaler Ebene verpflichtend.
Neu entwickelte Webseiten müssen bis Ende 2019, bestehende bis Ende 2020 den Bedingungen entsprechend barrierefrei Angeboten werden. Die Anforderungen an die Webseiten und Applikationen orientiert sich an den Grundprinzipien der WCAG 2.0, der Web Content Accessibility Guideline.
Die Anwendung dieser Richtlinie wird von der Europäischen Kommission Ende 2022 überprüft. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden dann in einem zugänglichem Format veröffentlicht werden.
Geplante gesetzliche Regelungen
In einem Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission sollen auch private Unternehmen künftig zu Barrierefreiheit verpflichtet werden. Dies betrifft dann auch Produkte und Dienstleistungen, besonders natürlichen den elektronischen Handel.
– Der erste Richtlinienvorschlag wurde schon am 2.12.2015 veröffentlicht
– Seit Anfang März 2018 laufen Trialogverhandlungen vor dem europäischen Gerichtshof
Ausblick
Es wird angenommen, dass der Richtlinienvorschlag bald in Kraft treten kann. Früher oder später wird es eine Regelung geben, welche Barrierefreiheit im Internet für alle Webseiten in einem gewissen Umfang vorschreibt. Eine frühe Auseinandersetzung mit dem Thema kann spätere Probleme vorbeugen.