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Deutsche Gesetzgebung

Europäische Gesetzgebungen

Am 2.12.2016 wurde über die EU-Richtlinie entschieden, welche den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen entscheidet. Diese verpflichtet EU-weit öffentliche Stellen, also Verwaltungen, aber auch Gerichte, Polizeistellen sowie Universitäten zu barrierefreien Internetseiten und Applikationen.

Somit wird auch in Deutschland in Zukunft Barrierefreiheit auf kommunaler Ebene verpflichtend.

Neu entwickelte Webseiten müssen bis Ende 2019, bestehende bis Ende 2020 den Bedingungen entsprechend barrierefrei Angeboten werden. Die Anforderungen an die Webseiten und Applikationen orientiert sich an den Grundprinzipien der WCAG 2.0, der Web Content Accessibility Guideline. 

Die Anwendung dieser Richtlinie wird von der Europäischen Kommission Ende 2022 überprüft. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden dann in einem zugänglichem Format veröffentlicht werden.

Europäische Flagge mit blauem Himmel im Hintergrund

Geplante gesetzliche Regelungen

In einem Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission sollen auch private Unternehmen künftig zu Barrierefreiheit verpflichtet werden. Dies betrifft dann auch Produkte und Dienstleistungen, besonders natürlichen den elektronischen Handel.

 – Der erste  Richtlinienvorschlag wurde schon am 2.12.2015 veröffentlicht 

– Seit Anfang März 2018 laufen Trialogverhandlungen vor dem europäischen Gerichtshof

Ausblick

Es wird angenommen, dass der Richtlinienvorschlag bald in Kraft treten kann. Früher oder später wird es eine Regelung geben, welche Barrierefreiheit im Internet für alle Webseiten in einem gewissen Umfang vorschreibt. Eine frühe Auseinandersetzung mit dem Thema kann spätere Probleme vorbeugen.